DIN EN 14502-1 Suspended baskets

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DIN EN 14502-1 Suspended baskets

November 2010

DEUTSCHE NORM

Normenausschuss Maschinenbau (NAM) im DIN

Preisgruppe 11

DIN Deutsches Institut für Normung e.V. · Jede Art der Vervielf?ltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 53.020.30

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1560901

www.din.de D

DIN EN 14502-1

Krane –

Einrichtungen zum Heben von Personen –Teil 1: H?ngende Personenaufnahmemittel;Deutsche Fassung EN 14502-1:2010

Cranes –

Equipment for the lifting of persons –Part 1: Suspended baskets;

German version EN 14502-1:2010

Appareils de levage à charge suspendue –Equipements pour le levage de personnes –Partie 1: Nacelles suspendues;

Version allemande EN 14502-1:2010

?

Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin

Ersatz für

DIN EN 14502-1:2006-05Siehe jedoch Beginn der Gültigkeit

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Gesamtumfang 17 Seiten

N o r m e n -T i c k e r - G e r m a n i s c h e r L l o y d S E - K d .-N r .32431 - A b o -N r .00002424/015/001 - 2010-10-25 10:14:45

DIN EN 14502-1:2010-11

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Beginn der Gültigkeit

Diese Norm gilt ab 2010-11-01.

Nationales Vorwort

Diese Norm enth?lt sicherheitstechnische Festlegungen.

Sie beinhaltet die Deutsche Fassung der von der Produktarbeitsgruppe CEN/TC 147/WG 4 …Krane — Konstruktion — Anforderungen an den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit“ im Technischen Komitee CEN/TC 147 …Krane — Sicherheit“ des Europ?ischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbei-teten EN 14502-1:2010.

Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Koordinierungsausschuss …DIN CEN/TC 147 —ISO/TC 96 — Krane“ des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen.

Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff …Kran“ alle Maschinen zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen h?ngenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass diese Norm auch z. B. für Winden gilt, die diese Definition erfüllen.

Die im Abschnitt 2 zitierten Europ?ischen Normen sind als DIN-EN-Normen mit gleicher Z?hlnummer ver?ffentlicht. ?nderungen

Gegenüber DIN EN 14502-1:2006-05 sind folgende ?nderungen vorgenommen worden:

a) die vorliegende Norm enth?lt im Gegensatz zur vorherigen Ausgabe keinen Anhang ZA; sie wurde zur

Klarstellung ver?ffentlicht, da die in der Norm behandelten h?ngenden Personenaufnahmemittel nach Meinung der Europ?ischen Kommission als einzelnes Bauteil nicht unter die Maschinenricht-linie 98/37/EG bzw. 2006/46/EG f?llt; b) es ist die Intension von CEN/TC 147 …Krane“ einen harmonisierten EN-Standard zu haben, der die

grundlegenden Anforderungen an h?ngende Personenaufnahmemittel, die an Kranen zum Einsatz kommen, einheitlich in Europa regelt. Frühere Ausgaben

DIN EN 14502-1: 2005-11, 2006-05

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EUROP?ISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPéENNE

EN 14502-1

Mai 2010

ICS 53.020.30

Ersatz für EN 14502-1:2005

Deutsche Fassung

Krane — Einrichtungen zum Heben von Personen — Teil 1: H?ngende Personenaufnahmemittel

Cranes —

Equipment for the lifting of persons —

Part 1: Suspended baskets

Appareils de levage à charge suspendue — Equipements pour le levage de personnes —

Partie 1: Nacelles suspendues

Diese Europ?ische Norm wurde vom CEN am 16. April 2010 angenommen.

Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Gesch?ftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europ?ischen Norm ohne jede ?nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erh?ltlich.

Diese Europ?ische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franz?sisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.

CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, D?nemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, ?sterreich, Polen,

Portugal, Rum?nien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten K?nigreich und Zypern.

EUR OP ?IS C HES KOM ITEE FüR NOR M UNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION C O M I T é E U R O P éE N D E N O R M A LI S A T I O N

Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel

? 2010 CEN

Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem

Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.

Ref. Nr. EN 14502-1:2010 D

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Inhalt

Seite

Vorwort ................................................................................................................................................................3 Einleitung.............................................................................................................................................................4 1 Anwendungsbereich .............................................................................................................................5 2 Normative Verweisungen......................................................................................................................5 3 Begriffe ...................................................................................................................................................5 4

Liste der signifikanten Gef?hrdungen (6)

5 Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzma?nahmen.................................................................7 5.1 Allgemeine Anforderungen...................................................................................................................7 5.2 Berechnungen der Festigkeit...............................................................................................................7 5.3 Anschlagmittel zum Heben der Last....................................................................................................7 5.4 Boden......................................................................................................................................................9 5.5 Neigung.................................................................................................................................................10 5.

6 Absicherung an den Seiten ................................................................................................................10 5.

7 Zugang und Ausgang..........................................................................................................................12 5.

8 Anschlag für pers?nliche Schutzausrüstung gegen Absturz.........................................................12 6

überprüfung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzma?nahmen (13)

7 Betriebsanleitung.................................................................................................................................13 7.1 Allgemeines..........................................................................................................................................13 7.2 Benutzerinformationen .......................................................................................................................14 7.3 Informationen für den Kranführer......................................................................................................14 7.4 Informationen für das Personal im Personenaufnahmemittel........................................................14 7.5 Besondere Anforderungen in Bezug auf die Arbeit vom h?ngenden

Personenaufnahmemittel aus.............................................................................................................15 8 Kennzeichnung (15)

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Vorwort

Dieses Dokument (EN 14502-1:2010) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 147 …Krane — Sicher-heit“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI gehalten wird.

Diese Europ?ische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Ver?ffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis November 2010, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis November 2010 zurückgezogen werden.

Es wird auf die M?glichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berühren k?nnen. CEN [und/oder CENELEC] sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren.

Dieses Dokument ersetzt EN 14502-1:2005.

Diese Europ?ische Norm ist der erste Teil von EN 14502. Der andere Teil ist:

EN 14502-2, Krane — Einrichtungen zum Heben von Personen — Teil 2: H?henverstellbare Steuerst?nde. Entsprechend der CEN/CENELEC-Gesch?ftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden L?nder gehalten, diese Europ?ische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, D?nemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Polen, Portugal, Rum?nien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes K?nigreich und Zypern.

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Einleitung

Diese Europ?ische Norm behandelt h?ngende Personenaufnahmemittel für den Einsatz beim Heben von Personen mit Maschinen, welche nicht für das Heben von Personen konstruiert sind.

Die Verwendung von solchen h?ngenden Personenaufnahmemitteln f?llt nicht unter die Maschinenricht-linie 2006/42/EG, sondern unter die Benutzervorschriften.

Besondere Sorgfalt ist erforderlich hinsichtlich der Tatsache, dass die Benutzervorschriften in den verschie-denen L?ndern der Europ?ischen Union nicht identisch sind. Die nationalen Vorschriften basieren auf der Richtlinie 2009/104/EG, welche Mindestvorschriften angibt.

Das Heben von Personen mit nicht für diesen Zweck konstruierten Maschinen wird in Anhang II, Artikel 3.1.2 dieser Richtlinie behandelt, welche Folgendes vorschreibt:

…Das Heben von Arbeitnehmern ist nur mit für diesen Zweck vorgesehenen Arbeitsmitteln und Zusatzaus-rüstungen erlaubt.

Unbeschadet des Artikels 5 der Richtlinie 89/391/EWG ist das Heben von Arbeitnehmern durch hierfür nicht vorgesehene Arbeitsmittel ausnahmsweise zul?ssig, sofern geeignete Ma?nahmen ergriffen wurden, die die Sicherheit im Einklang mit einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Praktiken gew?hrleisten, in denen eine angemessene überwachung vorgesehen ist.

W?hrend der Anwesenheit von Arbeitnehmern auf Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten muss der Steuer-stand st?ndig besetzt sein. Die gehobenen Arbeitnehmer müssen über ein sicheres Kommunikationsmittel verfügen. Ihre Bergung im Gefahrenfall muss im Voraus geplant worden sein.“

Die nationalen Vorschriften und/oder Praktiken, auf die im zweiten Absatz des Abschnittes 3.1.2 verwiesen wird, k?nnen die Bedingungen, unter denen ein solcher ausnahmsweiser Gebrauch zul?ssig ist, die zur Ge-w?hrleistung der Sicherheit des Vorgangs zu ergreifenden Ma?nahmen sowie die technischen Anforderungen an die verwendete Ausrüstung festlegen.

Diese Verpflichtungen gelten für die Benutzer; sie haben jedoch auch Auswirkungen auf Personen, die die für diesen Zweck verwendete Ausrüstung in dem betreffenden Land in Verkehr bringen, da diese die einschl?-gigen Rechtsvorschriften berücksichtigen müssen.

Diese Norm ist ein technisches Dokument zur Hilfestellung bei der Konstruktion von h?ngenden Personen-aufnahmemitteln, welche zusammen mit nicht für das Heben von Personen konstruierten Maschinen verwendet werden.

Diese Norm wurde nicht unter einem Mandat erarbeitet, welches dem CEN von der Europ?ischen Kom-mission verliehen wurde, und kann nicht als ein Mittel zur übereinstimmung mit den grundlegenden Anforde-rungen der Richtlinie des Neuen Ansatzes Maschinenrichtlinie 2006/42/EG betrachtet werden.

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1 Anwendungsbereich

Diese Europ?ische Norm gilt für h?ngende Personenaufnahmemittel, die an Kranen h?ngen.

Diese Europ?ische Norm behandelt nicht die Steuerungen für die Bewegungen des h?ngenden Personen-aufnahmemittels.

Diese Europ?ische Norm gilt nicht für: ? Aufzüge für Kranführer; ? bewegliche Kabinen.

Diese Europ?ische Norm behandelt alle auf h?ngende Personenaufnahmemittel zutreffenden signifikanten Gef?hrdungen, Gef?hrdungssituationen und Gefahr bringenden Ereignisse, sofern diese h?ngenden Perso-nenaufnahmemittel bestimmungsgem?? und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4).

Die in diesem Dokument behandelten signifikanten Gef?hrdungen sind in Abschnitt 4 identifiziert.

Diese Europ?ische Norm gilt nicht für h?ngende Personenaufnahmemittel, die vor dem Datum der Ver?ffent-lichung dieses Dokuments durch das CEN gebaut wurden.

2 Normative Verweisungen

Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlie?lich aller ?nderungen).

EN 795, Schutz gegen Absturz — Anschlageinrichtungen — Anforderungen und Prüfverfahren

EN 818-4, Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke — Sicherheit — Teil 4: Anschlagketten, Güte-klasse 8

EN 13411-1, Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht — Sicherheit — Teil 1: Kauschen für Anschlag-seile aus Drahtseilen

EN 13411-2, Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht — Sicherheit — Teil 2: Splei?en von Seilschlau-fen für Anschlagseile

EN 13411-3, Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht — Sicherheit — Teil 3: Pressklemmen und Ver-pressen

EN 13414-1, Anschlagseile aus Stahldrahtseilen — Sicherheit — Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebe-zwecke

EN 13586:2004+A1:2008, Krane — Zugang

3 Begriffe

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1

h?ngendes Personenaufnahmemittel

Vorrichtung zum Heben von Personen mit einem Kran

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4 Liste der signifikanten Gef?hrdungen

Tabelle 1 enth?lt alle signifikanten Gef?hrdungen, Gefahrensituationen und Gefahr bringenden Ereignisse, soweit sie in diesem Dokument behandelt werden, durch eine Risikoanalyse als für diesen Typ eines h?ngen-den Personenaufnahmemittels signifikant identifiziert worden sind und Ma?nahmen zur Risikobeseitigung oder Risikoverminderung erfordern.

Tabelle 1 — Liste der signifikanten Gef?hrdungen, Gefahrensituationen und Gefahr bringenden Ereignisse

Art der Gef?hrdung

Zutreffende Abschnitte in dieser Norm

Unzureichende mechanische Festigkeit 5.2, 5.3 Gef?hrdung durch Quetschen 5.6 Gef?hrdung durch Sto?

5.6

Berührung von Personen mit Teilen, die durch Fehlzust?nde spannungsführend geworden sind (indirekte Berührung)

7.4

Ungesunde K?rperhaltung oder besondere Anstrengung

5.1

Nachl?ssiger Gebrauch pers?nlicher Schutz-ausrüstungen

5.8

Herabfallende oder herausgeworfene Gegen-st?nde oder Flüssigkeiten

5.1.4

Ausgleiten, Stolpern oder Fall von Personen (im Zusammenhang mit Maschinen)

5.4, 5.5, 5.6

Ungeeignete Befestigungsmittel/Zubeh?rteile 5.3 Zusammensto? von mehreren Maschinen 7.2 Elektrische Gef?hrdungen durch Blitzschlag 7.1 Ungeeignete mechanische Festigkeit — ungeeignete Arbeitskennziffern

5.2, 5.3

Fall von Personen von Personentransport-einrichtungen

5.5, 5.6, 5.8

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5 Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzma?nahmen

5.1 Allgemeine Anforderungen

5.1.1 H?ngende Personenaufnahmemittel müssen mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzma?-nahmen von 5.1 übereinstimmen.

5.1.2 H?ngende Personenaufnahmemittel müssen aus einem Material hergestellt sein, welches als feuer-fest spezifiziert ist.

5.1.3 Diejenigen Stellen des h?ngenden Personenaufnahmemittels, an denen Personen stehen sollen, müssen eine freie H?he von mindestens 2 m haben.

5.1.4 Wenn das h?ngende Personenaufnahmemittel in Situationen verwendet werden soll, in denen eine Gef?hrdung durch herabfallende Gegenst?nde besteht, muss es mit einem Dach versehen sein. Jede ?ffnung im Dach des Personenaufnahmemittels muss Abmessungen besitzen, durch die eine Kugel von 20 mm Durchmesser nicht hindurch passt.

Das Dach des Personenaufnahmemittels muss mindestens dem Aufprall einer 7 kg schweren Stahlkugel aus einer H?he von 2 m standhalten; dabei darf sich das Dach nicht mehr als 50 mm plastisch verformen. 5.1.5

H?ngende Personenaufnahmemittel müssen vor Korrosion geschützt sein.

5.2 Berechnungen der Festigkeit

Bei der Berechnung der Tragf?higkeit des h?ngenden Personenaufnahmemittels muss für jede Person ein Gewicht von mindestens 80 kg plus mindestens 40 kg Ausrüstung je Person berücksichtigt sein. Die berück-sichtigte Belastung muss um einen Faktor von mindestens 2 erh?ht werden, wenn sie in der Konstruktions-berechnung verwendet wird.

5.3 Anschlagmittel zum Heben der Last

5.3.1 H?ngende Personenaufnahmemittel müssen mit (einem) flexiblen Anschlagmittel(n) zum Heben der Last aus Stahldrahtseilen nach EN 13414-1 bzw. Ketten nach EN 818-4 mit einem Sicherheitsfaktor von mindestens

a) 8 × (Gewicht des Personenaufnahmemittels + Tragf?higkeit) für Ketten und

b) 10 × (Gewicht des Personenaufnahmemittels + Tragf?higkeit) für Stahldrahtseile einschlie?lich Endbefes-tigung am Kranhaken befestigt sein.

ANMERKUNG Beispiele für h?ngende Personenaufnahmemittel und flexible Anschlagmittel zum Heben von Lasten sind in den Bildern 1 bis 3 gezeigt.

Anschlagmittel zum Heben von Lasten müssen so an dem Personenaufnahmemittel befestigt sein, dass sie nur mithilfe von Werkzeugen entfernt werden k?nnen. Diese Anforderung gilt nicht für Personenaufnahme-mittel, die für den Einsatz an Containerkranen mit einem Spreader vorgesehen sind, bei dem die Twist Locks sowohl mechanisch blockiert als auch durch einen vom Personal in dem Personenaufnahmemittel manuell bet?tigten elektrischen Schalter gesteuert werden.

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Bild 1 — H?ngendes Personenaufnahmemittel mit 2 m L?nge oder kürzer

Bild 2 — H?ngendes Personenaufnahmemittel mit einer L?nge von mehr als 2 m

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Bild 3 — H?ngendes Personenaufnahmemittel mit einfacher Aufh?ngung

5.3.2 Wenn das Personenaufnahmemittel am Haken h?ngt, muss der vertikale Abstand zwischen dem Boden des Personenaufnahmemittels und dem Kranhaken ≥ 3 m sein. 5.3.3

Die folgenden Einrichtungen müssen als Seilendverbindungen verwendet werden:

a) versplei?te Seilschlaufen mit Kausche nach EN 13411-2 oder b) Pressklemmen mit Kausche nach EN 13411-3.

Drahtseilklemmen sind nicht als Seilendverbindungen zul?ssig. Kauschen müssen in übereinstimmung mit EN 13411-1 konstruiert sein.

5.4 Boden

5.4.1 Der Boden des Personenaufnahmemittels muss durch Verschwei?en oder andere Ma?nahmen von gleicher Wirksamkeit am Gestell befestigt sein (z. B. verschraubt).

5.4.2 Der Boden des Personenaufnahmemittels muss rutschsicher sein (siehe auch EN 13586:2004+A1:2008, Anhang B). 5.4.3

Der Boden des Personenaufnahmemittels muss ein Abflie?en von Flüssigkeit erm?glichen.

5.4.4 Jede ?ffnung im Boden des Personenaufnahmemittels muss Abmessungen besitzen, durch die eine Kugel mit einem Durchmesser von 20 mm nicht mehr hindurch passt.

5.4.5 Der freie Raum am Boden muss mindestens 0,6 m × 0,6 m für eine Person und mindestens 0,4 m × 0,4 m für jede weitere zus?tzliche Person betragen.

5.4.6 Unter der ?u?eren Kante des Personenaufnahmemittels muss zur Vermeidung der Gef?hrdung des Quetschens ein freier Fu?raum nach Bild 4 vorgesehen sein.

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Ma?e in Millimeter

Bild 4 — Mindestma? für Fu?raum

5.5 Neigung

H?ngende Personenaufnahmemittel müssen so konstruiert sein, dass bei Aufbringen einer Last von dem 1,5fachen der Nenntragf?higkeit an der ungünstigsten Position am Boden des Personenaufnahmemittels die daraus resultierende Neigung 20° nicht überschreitet.

5.6 Absicherung an den Seiten

5.6.1 H?ngende Personenaufnahmemittel müssen auf jeder Seite sowohl einen Seitenschutz als auch einen innen liegenden Handlauf haben.

a) Der Seitenschutz muss die folgenden Eigenschaften haben:

1) eingefasst bis zu einer H?he von mindestens 0,5 m, so dass eine Kugel von 20 mm nicht mehr

hindurch passt;

2) die Einfassung muss an der Oberseite mit einem Schutzgel?nder versehen sein;

3) wenn dieses Schutzgel?nder weniger als 1 m über dem Boden liegt, muss ein weiteres Schutz-gel?nder in H?he von 1 m vorgesehen sein; b) Der Handlauf muss die folgenden Eigenschaften haben:

1) mindestens 16 mm und nicht mehr als 40 mm Durchmesser;

2) 0,075 m bis 0,1 m innerhalb und 0,075 m bis 0,1 m oberhalb der Oberkante des Seitenschutzes

angebracht (siehe Bild 5); 3) Punktlasten von 500 N je Person in Abst?nden von 0,5 m in den ungünstigsten Stellungen und in der

ungünstigsten Richtung ohne bleibende Verformung aufnehmen k?nnen.

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Ma?e in Meter

Legende

1 Handlauf

2 Seitenschutz

3 Boden

Bild 5 — Absicherung an den Seiten allgemein

5.6.2 Wenn das h?ngende Personenaufnahmemittel mit starren Eckpfosten bis zu einer H?he von min-destens 2 m versehen ist, muss jede Seite des Personenaufnahmemittels wie folgt abgesichert sein: a) Seitenschutz mit den folgenden Eigenschaften:

1) eingefasst bis zu einer H?he von mindestens 0,5 m, so dass eine Kugel von 20 mm Durchmesser

nicht mehr hindurch passt; 2) die Einfassung muss an der Oberseite mit einem Schutzgel?nder versehen sein;

3) wenn dieses Gel?nder weniger als 0,75 m über dem Boden liegt, muss ein weiteres Schutzgel?nder

in einer H?he zwischen 0,75 m und 1 m vorgesehen sein; b) ein Handlauf von mindestens 16 mm und h?chstens 40 mm Durchmesser. Zur Vermeidung des Quet-schens von H?nden muss dieser Handlauf 1,1 m oberhalb des Bodens und 0,075 m bis 0,1 m innerhalb des Seitenschutzes angebracht sein (siehe Bild 6); c) der Handlauf muss Punktlasten von 500 N je Person in Abst?nden von 0,5 m in den ungünstigsten

Stellungen und in der ungünstigsten Richtung ohne bleibende Verformung aufnehmen k?nnen.

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Ma?e in Meter

Legende

1 Eckpfosten

2 Handlauf

3 Seitenschutz

4 Boden

Bild 6 — Absicherung an den Seiten für Personenaufnahmemittel mit Eckpfosten

5.7 Zugang und Ausgang

5.7.1

Zugang und Ausgang des Personenaufnahmemittels müssen EN 13586 (Typ 1) entsprechen.

5.7.2 Türen oder Zug?nge zum Betreten oder Verlassen eines Personenaufnahmemittels dürfen sich nicht nach au?en ?ffnen und müssen eine automatische Sperrklinke besitzen, welche ein unbeabsichtigtes ?ffnen verhindert.

5.8 Anschlag für pers?nliche Schutzausrüstung gegen Absturz

H?ngende Personenaufnahmemittel müssen mit Anschlagpunkten für pers?nliche Schutzausrüstung nach EN 795 versehen sein.

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6 überprüfung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzma?nahmen

Die überprüfung der übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzma?nahmen (in Abschnitt 5 angegeben) muss Tabelle 2 entsprechen.

Tabelle 2 — Für die überprüfung der übereinstimmung mit den Sicherheits- anforderungen und/oder Schutzma?nahmen anzuwendende Methoden Abschnitts-Nr überprüfungsmethode

5.1

Best?tigung, dass alle betreffenden Punkte

behandelt wurden

5.1.1 Inspektion 5.1.2 Inspektion 5.1.3 Inspektion 5.1.4 Inspektion 5.2 Best?tigung des Vorhandenseins einer

Berechnung, siehe auch 5.5 5.3.1

Prüfung der Bescheinigung des nicht festen Anschlagmittels zum Heben von Lasten

5.3.2 Inspektion 5.3.3 Inspektion 5.3.4 Inspektion 5.4.1 Inspektion 5.4.2 Inspektion 5.4.3 Inspektion

5.4.4 Inspektion und Prüfung 5.4.5 Inspektion 5.4.6 Inspektion 5.5

Prüfung mit dem 1,5fachen der Tragf?higkeit

5.6 Inspektion und Prüfung 5.7 Inspektion und Prüfung 5.8 Inspektion

7 Betriebsanleitung

7.1 Allgemeines

Der Hersteller des Personenaufnahmemittels muss eine Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, welche

mindestens die in 7.2 bis 7.5 aufgelisteten Informationen enth?lt.

Der Hersteller muss auch auf die nationalen Vorschriften verweisen, welche, zusammen mit besonderen Beschr?nkungen, die Verwendung von solchen h?ngenden Personenaufnahmemitteln zulassen.

DIN EN 14502-1:2010-11

N o r m e n -T i c k e r - G e r m a n i s c h e r L l o y d S E - K d .-N r .32431 - A b o -N r .00002424/015/001 - 2010-10-25 10:14:45

EN 14502-1:2010 (D)

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7.2 Benutzerinformationen

Die Kombination aus Kran und h?ngendem Personenaufnahmemittel darf nur von Personen betrieben werden, die in der sicheren Benutzung der Kombination, einschlie?lich Vorgehensweisen für Ausstieg bei Ausfall der Energieversorgung oder der Steuerung, unterwiesen sind.

Heben und Tragen muss unter kontrollierten Bedingungen und unter der Leitung einer dafür benannten Person erfolgen.

Wenn das Personenaufnahmemittel besetzt ist, muss stets ein Kranführer am normalen Steuerstand des Krans anwesend sein. Zwischen den Personen im Personenaufnahmemittel und dem Kranführer muss zu jeder Zeit w?hrend der Hubvorg?nge eine Zwei-Wege-Kommunikation bestehen.

W?hrend der Hubvorg?nge muss die für die Durchführung einer Rettung aus einer Notsituation erforderliche Ausrüstung verfügbar sein.

W?hrend des Betriebs darf der Arbeitgeber Kranführer und Fahrtzeichengeber nicht gleichzeitig mit anderen Arbeiten beauftragen. W?hrend des Betriebs dürfen beide nur einen Kran oder direkt ein h?ngendes Personenaufnahmemittel bedienen.

Anschlagmittel für das Heben von Lasten für h?ngende Personenaufnahmemittel dürfen für keinen anderen Zweck verwendet werden.

H?ngende Personenaufnahmemittel dürfen bei starkem Wind, Sturm, Eis, Schnee, Nebel, Schneeregen oder anderen ungünstigen Wetterbedingungen, welche die Sicherheit von Personen gef?hrden k?nnten, nicht ver-wendet werden.

Maschinen, welche zur gleichen Zeit an derselben Stelle betrieben werden k?nnen und bei denen die Gefahr einer Kollision besteht, müssen angehalten werden.

Unbeabsichtigte Bewegungen des Personenaufnahmemittels müssen, sofern m?glich, verhindert sein, z. B. durch Führungsseile oder Befestigung.

Die h?ngenden Personenaufnahmemittel, Haken, Sicherheitsklinke und feste Anschlagmittel zum Heben von Lasten müssen vor jedem Gebrauch inspiziert werden.

Wenn h?ngende Personenaufnahmemittel durch ?ffnungen hindurch bewegt werden, müssen Ma?nahmen gegen die Gef?hrdung des Verfangens und Quetschens getroffen sein.

7.3 Informationen für den Kranführer

Alle Bewegungen sollten behutsam bei langsamer Geschwindigkeit ausgeführt werden.

7.4 Informationen für das Personal im Personenaufnahmemittel

In h?ngenden Personenaufnahmemitteln muss die Last so symmetrisch wie m?glich verteilt sein.

Personen in h?ngenden Personenaufnahmemitteln müssen ihre Sicherheitsgeschirre an den dafür vorgese-henen Befestigungspunkten befestigen. Die L?nge der Vorrichtung zwischen den Befestigungspunkten und dem Geschirr muss so befestigt sein, dass der Bediener jederzeit im Personenaufnahmemittel gehalten wird. Die maximale L?nge muss in der Betriebsanleitung des Herstellers angegeben sein. Die Nenntragf?higkeit des Personenaufnahmemittels darf nicht überschritten werden.

Zusammen mit Personen bef?rderte Werkzeuge und Material müssen besonders gegen Verrutschen, Kippen und Herausfallen gesichert sein.

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EN 14502-1:2010 (D)

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W?hrend des Hebens, Senkens und Positionierens müssen Personen in h?ngenden Personenaufnahme-mitteln zur Vermeidung von Quetschstellen s?mtliche K?rperteile innerhalb des h?ngenden Personenauf-nahmemittels halten.

Personen in h?ngenden Personenaufnahmemitteln dürfen nicht auf dem Handlauf oder der seitlichen Ab-sicherung des h?ngenden Personenaufnahmemittels oder auf irgendetwas im Inneren des Personenauf-nahmemittels stehen oder von dort aus Arbeiten ausführen.

Das Personenaufnahmemittel muss w?hrend des Ein- und Aussteigens auf einer festen Fl?che positioniert sein.

7.5 Besondere Anforderungen in Bezug auf die Arbeit vom h?ngenden Personen-aufnahmemittel aus

S?mtliche Stromleitungen oder Schl?uche am Personenaufnahmemittel müssen so angeschlossen sein, dass sie die sichere Verwendung des Personenaufnahmemittels nicht beeintr?chtigen.

S?mtliche am Personenaufnahmemittel vorgesehenen Führungsseile müssen so angebracht sein, dass sie die sichere Verwendung des Personenaufnahmemittels nicht beeintr?chtigen. Stromleitungen oder Schl?uche dürfen nicht als Führungsseile verwendet werden.

Bei Elektroschwei?arbeiten vom Personenaufnahmemittel aus muss besondere Sorgfalt auf die Erdung des Personenaufnahmemittels verwendet werden, um zu vermeiden, dass der Kran und/oder seine Seile zu elektrischen Leitern werden.

8 Kennzeichnung

H?ngende Personenaufnahmemittel müssen an einer sichtbaren Stelle mit einem dauerhaften Schild versehen sein, das die folgenden Informationen enth?lt: a) Name und Anschrift des Herstellers oder Lieferers;

b) Baujahr; c) Typ;

d) Identifikationsnummer;

e) Eigengewicht des h?ngenden Personenaufnahmemittels; f)

Tragf?higkeit des h?ngenden Personenaufnahmemittels und Angabe der maximal zul?ssigen Anzahl der Personen.

H?ngende Personenaufnahmemittel, die mit Kranen benutzt werden, müssen mit einer auff?lligen Farbe gestrichen sein.

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